Forschung und Entwicklung

Von der modernen Lebensmittelforschung ist zu erwarten, daß weitere Süßstoffe die Zulassungsreife und Zustimmung der wissenschaftlichen Expertengremien erreichen können. Ob und unter welchen Bedingungen neue Süßstoffe zugelassen werden, darüber bestimmen der wissenschaftliche Lebensmittelausschuß der EU-Kommission (SCF) und der Gemeinsame Sachverständigenausschuß für Lebensmittelzusatzstoffe der WHO/FAO (JECFA) mit.


Weitere Informationen, z.B. auch zum internationalen Zulassungsstatus, erhalten Sie auf der Internet-Seite des Internationalen Süßstoffverbandes: www.sweeteners.org


STEVIOSID
(Derzeit in der EU als Lebensmittel-Zusatzstoff nicht zugelassen)




Aus den Blättern der Pflanze Stevia Rebaudiana Bertoni wird Steviosid als kalorienfreies Süßungsmittel gewonnen. Stevia stammt aus Südamerika, wird aber auch in einigen asiatischen Ländern angebaut.

Man weiß, dass Stevia-Blätter schon seit Jahrhunderten in Brasilien und Paraguay verwendet werden, um Speisen und Getränke zu süßen. Auch in Asien wird Steviosid z.B. in Erfrischungsgetränken, Süßwaren und Fruchtprodukten eingesetzt.

Steviosid ist etwa 100 bis 150 mal süßer als Zucker. In sehr hoher Konzentration eingesetzt, ist ein Lakritzegeschmack festzustellen.

Im Juni 1999 wiederholte der Wissenschaftliche Ausschuss für Lebensmittel der Europäischen Kommission (SCF) seine frühere Einschätzung, dass weder Steviosid noch die Pflanze bzw. Teile davon zur Verwendung als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in der Europäischen Gemeinschaft zugelassen werden könne. Die vorliegenden Daten für die Beurteilung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit seien nicht ausreichend.

Den Antrag, die Pflanze Stevia als "Novel Food" in der EU anzuerkennen, lehnte der Wissenschaftliche Ausschuss für Lebensmittel der Europäischen Kommission (SCF) ab. In seinem Gutachten über die Pflanze Stevia Rebaudiana Bertoni und ihre Blätter erklärte der SCF, dass den eingereichten Informationen die Spezifizierung der getesteten Extrakte und die Standardisierung des gewerblichen Produktes fehle, um Stevia für den Handel zuzulassen. Insbesondere mangele es an Gesundheits- und Sicherheitsstudien. Deshalb verweigerte die Europäische Kommission auch die Zulassung von Stevia für die Vermarktung als Pflanze oder Blätter (Entscheidung vom 22. Februar 2000).

Im Juni 2004 hat das Expertenkomitee für Lebensmittelzusatzstoffe der WHO/FAO (JECFA) einen vorläufigen ADI-Wert für Steviosid festgelegt von 0-2 mg pro kg Körpergewicht. Vom JECFA wurden weitere Untersuchungen gefordert die bis 2007 vorgelegt werden sollen. Dann wird sich voraussichtlich auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) erneut mit Steviosid befassen.

Wie Steviosid auf den Organismus wirkt und von ihm verwertet wird, ist noch nicht abschließend bewertet. Daher ist Steviosid in Europa, Nordamerika und vielen anderen Ländern nicht zugelassen. Offiziell darf Stevia-Extrakt als Süßstoff in Lebensmitteln in einigen südamerikanischen und asiatischen Ländern genutzt werden.


Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internet-Seiten:
www.europa.eu.int/out34_en.html
www.europa.eu.int/out36_en.html

Stellungnahme vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR):
www.bfr.bund.de