23.01.2003
Brüssel / Köln, 23. Januar 2003 - Keinen Grund, die Zulassung des Süßstoffs Aspartam zu überdenken, sieht der wissenschaftliche Ausschuss für Lebensmittel der EU-Kommission (SCF). Dieses Experten-Gremium hat kürzlich seinen Abschlussbericht zur Überprüfung der wissenschaftlichen Datenlage zu Aspartam vorgelegt. Dafür hat es sich mit über 100 Studien und Aufsätzen auseinander gesetzt, die seit Ende der 80er Jahre entstanden sind. Damals hatte sich der Ausschuss uneingeschränkt für die lebensmittelrechtliche Zulassung von Aspartam in Europa ausgesprochen.
Zu den guten Gepflogenheiten der EU-Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz, dem die SCF-Wissenschaftler offiziell zuarbeiten, gehört es, von Zeit zu Zeit frühere Entscheidungen zur Zulassung von Lebensmittel-Zusatzstoffen zu überprüfen. Berichte über angebliche negative Auswirkungen des Aspartamkonsums (Appetitsteigerung, neurologische Befindlichkeitsstörungen wie Kopfschmerzen oder Schwindelgefühle, Begünstigung von Tumorwachstum) waren Anlass für die aktuelle Begutachtung.
Nach mehrjähriger Arbeit bestätigt das SCF erneut die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Aspartam. Es zieht folgende Schlussfolgerungen:
Neuere Erhebungen zu den Verzehrsmengen von Aspartam belegen, dass die festgelegte Tagesdosis für Aspartam, die auch bei lebenslangem Konsum keinerlei gesundheitliche Nebenwirkungen erwarten lässt, bei weitem nicht erreicht wird - auch nicht von Kindern oder Intensiv-Verwendern wie Diabetikern.
Ein Zusammenhang zwischen der Markteinführung von Aspartam und der Zunahme von Hirntumoren - wie ihn der amerikanische Arzt Olney behauptet hatte - ist wissen-schaftlich und statistisch nicht nachzuvollziehen.
Patientenklagen über Kopfschmerzen, Schwindel- und Benommenheitsgefühle oder gar neurologische Anfälle und Ausfallserscheinungen nach Aspartamverzehr konnten unter kontrollierten Untersuchungsbedingungen nicht festgestellt werden. Vielmehr beweist die einzige methodisch haltbare Studie (cross-over, doppelblind), dass der Konsum von Aspartam zu keinen anderen Effekten führte als die Gabe von Placebos.
Zu diesen Ergebnissen waren zuvor schon die amerikanische Lebensmittelbehörde FDA wie auch das britische Gesundheitskomitee COC und die französische Lebensmittelüberwachungsbehörde (AFSSA) gekommen.
Das SCF-Gutachten (SCF/CS/ADD/EDUL/222 Final) ist nachzulesen u.a. unter www.europa.eu.int
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Bedenken gegen Aspartam entbehren jeder Grundlage
Wissenschaftler der EU-Kommission bestätigen erneut die Sicherheit des SüßstoffsBrüssel / Köln, 23. Januar 2003 - Keinen Grund, die Zulassung des Süßstoffs Aspartam zu überdenken, sieht der wissenschaftliche Ausschuss für Lebensmittel der EU-Kommission (SCF). Dieses Experten-Gremium hat kürzlich seinen Abschlussbericht zur Überprüfung der wissenschaftlichen Datenlage zu Aspartam vorgelegt. Dafür hat es sich mit über 100 Studien und Aufsätzen auseinander gesetzt, die seit Ende der 80er Jahre entstanden sind. Damals hatte sich der Ausschuss uneingeschränkt für die lebensmittelrechtliche Zulassung von Aspartam in Europa ausgesprochen.
Zu den guten Gepflogenheiten der EU-Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz, dem die SCF-Wissenschaftler offiziell zuarbeiten, gehört es, von Zeit zu Zeit frühere Entscheidungen zur Zulassung von Lebensmittel-Zusatzstoffen zu überprüfen. Berichte über angebliche negative Auswirkungen des Aspartamkonsums (Appetitsteigerung, neurologische Befindlichkeitsstörungen wie Kopfschmerzen oder Schwindelgefühle, Begünstigung von Tumorwachstum) waren Anlass für die aktuelle Begutachtung.
Nach mehrjähriger Arbeit bestätigt das SCF erneut die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Aspartam. Es zieht folgende Schlussfolgerungen:
Neuere Erhebungen zu den Verzehrsmengen von Aspartam belegen, dass die festgelegte Tagesdosis für Aspartam, die auch bei lebenslangem Konsum keinerlei gesundheitliche Nebenwirkungen erwarten lässt, bei weitem nicht erreicht wird - auch nicht von Kindern oder Intensiv-Verwendern wie Diabetikern.
Ein Zusammenhang zwischen der Markteinführung von Aspartam und der Zunahme von Hirntumoren - wie ihn der amerikanische Arzt Olney behauptet hatte - ist wissen-schaftlich und statistisch nicht nachzuvollziehen.
Patientenklagen über Kopfschmerzen, Schwindel- und Benommenheitsgefühle oder gar neurologische Anfälle und Ausfallserscheinungen nach Aspartamverzehr konnten unter kontrollierten Untersuchungsbedingungen nicht festgestellt werden. Vielmehr beweist die einzige methodisch haltbare Studie (cross-over, doppelblind), dass der Konsum von Aspartam zu keinen anderen Effekten führte als die Gabe von Placebos.
Zu diesen Ergebnissen waren zuvor schon die amerikanische Lebensmittelbehörde FDA wie auch das britische Gesundheitskomitee COC und die französische Lebensmittelüberwachungsbehörde (AFSSA) gekommen.
Das SCF-Gutachten (SCF/CS/ADD/EDUL/222 Final) ist nachzulesen u.a. unter www.europa.eu.int
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