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Neotam
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Bei Neotam (N-[N-(3,3-dimethylbutyl)-L-a-aspartyl]-L-phenylalanine 1-methylester) handelt sich um ein Aspartam-Derivat. Die enthaltene Aminosäure findet sich natürlicherweise in den meisten proteinhaltigen Nahrungsmitteln, wie Fleisch, Milchprodukten und Gemüse.
Durch seine starke Süßkraft kann der Nährwert vernachlässigt werden.
Die Süßkraft von Neotam ist je nach Lebensmittelanwendung zwischen 7.000- bis 13.000- mal so hoch wie die von Zucker. Neotam erzeugt einen lang anhaltenden Süßgeschmack.
Neben seinem sehr zuckerähnlichen Geschmack, verstärkt und intensiviert es Aromen, insbesondere Zitrone und andere Früchte, Vanille, Minze und Schokolade.
Umfangreiche Studien bestätigen die Sicherheit für Neotam als Süßstoff und Geschmacksverstärker. Neotam wurde 2003 durch die JECFA (Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives) bewertet und für sicher befunden. In 2007 erfolgte die Überprüfung durch die EFSA(European Food Safety Authority).
Die U.S.-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA (Food and Drug Administration) stufte Neotam 2002 als sicher ein entsprechend GMP (Good Manufacturing Practice).
In der Europäischen Union wurde die Zulassung im Dezember 2009 gewährt. Die Richtlinie tritt am 12. Januar 2010 in Kraft und ist von den Mitgliedstaaten bis spätestens 12. Oktober 2010 in nationales Recht umzusetzen. Gemäß Artikel 2 Absatz 3 dürfen jedoch den Bestimmungen dieser Richtlinie genügende Produkte ab dem 12. Januar 2010 in Verkehr gebracht werden.
Neotam ist weltweit in mehr als 35 Ländern, einschließlich den USA, Kanada, Mexiko, Argentinien, Brasilien, Russland, Australien, China, den Philippinen, Indonesien, Japan, Nigeria und Südafrika zugelassen.
Weitere Informationen zu Neotam:
Stellungnahme der EFSA
- RICHTLINIE 2009/163/EU DER KOMMISSION
vom 23. Dezember 2009 zur Änderung der Richtlinie 94/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, im Hinblick auf Neotam
Autor: Europäisches Parlament - Datenblatt Neotam
Autor: Deutscher SüßstoffVerband
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