ADI - Richtwerte für den unbeschwerten Genuss

Wollte man den ADI-Wert von jedem Süßstoff ausschöpfen, so könnte man (Thaumatin sogar nicht mitgerechnet) süßstoffgesüßte Speisen und Getränke in solchen Mengen verzehren, wie sie auch der größte Fan nicht schaffen kann. Der durchschnittliche tägliche Pro-Kopf-Verbrauch an Zucker liegt bei etwa 100 Gramm. Schon Halbwüchsige (Gewicht: 45 Kilogramm) könnten aber ein Zuckeräquivalent von 770 Gramm in Form von Süßstoffen zu sich nehmen, ohne damit die ADI-Werte zu überschreiten. Im Schnitt liegt das akzeptable Zuckeräquivalent für Süßstoffe beim Zehnfachen des Pro-Kopf-Verbrauchs an Zucker.

Täglicher ADI-Wert In Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht = Zuckeräquivalent* in Milligramm
Acesulfam 9** 1.800
Aspartam 40 8.000
Cyclamat 7*** 280
Saccharin 5 2.500
Sucralose 15 9.000
Neohesperidin DC 5 3.000
Thaumatin unbegrenzt unbegrenzt


*) Der Begriff Zuckeräquivalent bezeichnet die Menge an Zucker, die eingesetzt werden muss, um dieselbe Süßkraft zu erzielen, wie sie die angegebene Süßstoffmenge erzeugt. Um diese zu berechnen, sehen Sie auf die tabellarische Gegenüberstellung Süßstoffe/Süßkraftfaktor.

**) Der ADI-Wert für Acesulfam wurde von der JECFA auf 15 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und von der SCF auf 9 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt.

***) Der ADI-Wert für Cyclamat wurde von der JECFA auf 11 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und von der SCF auf 7 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt.

Der ADI-Wert für Aspartam-Acesulfam-Salz ist durch die bereits festgelegten ADI-Werte seiner Bestandteile Aspartam und Acesulfam abgedeckt.